100+ Kleinprojekte seit 2021. Rund 144.000 Menschen. 11 Orte. eine Region.

Die LEADER Region Tecklenburger Land

Die Städte und Gemeinden Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg und Westerkappeln bilden gemeinsam die LEADER-Region Tecklenburger Land.

Im Tecklenburger Land arbeiten die Kommunen eng und partnerschaftlich zusammen, um die Region aktiv weiterzuentwickeln. Gemeinsam stärken sie regionale Potenziale, unterstützen innovative Ideen und setzen Projekte um, die das Leben vor Ort attraktiver und nachhaltiger machen.

Die Zusammenarbeit über Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg ist dabei die Basis für eine starke, zukunftsfähige Entwicklung des Tecklenburger Landes.

Begleitung, Beratung und Vernetzung für dein Projekt

Regionalmanagement

Das Regionalmanagement begleitet den LEADER-Prozess in der Region. Wir unterstützen dich bei der Entwicklung von Projektideen, der formellen Antragsstellung und sind auch während der Umsetzung weiterhin dein Ansprechpartner.

Pauline Blaszczyk
Pauline Blaszczyk Regionalmanagerin 02551 69-2143
Verena Bömer Bild
Verena Bömer Projektassistenz 02551 69-2137
Wissenswertes für dich!

FAQ-
Wir beantworten
häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das LEADER-Programm. Wir zeigen dir, wie du dich selbst mit einem Projekt bewerben kannst und welche Kriterien dein Projekt erfüllen sollte, um eine Förderung zu erhalten.

LEADER basiert auf EU-Recht, insbesondere auf der GAP-Verordnung (EU) 2021/2115 zur Förderung der ländlichen Entwicklung. Aufgrund des Föderalismus setzt in Deutschland jedes Bundesland die EU-Vorgaben in einer eigenen Richtlinie um. In Nordrhein-Westfalen erfolgt dies durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER“. Zuständig ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW). Die aktuelle LEADER-Richtlinie findest du im Service-Bereich unserer Website.

Ja. Nicht förderfähig sind u. a.:
  • bereits begonnene Projekte
  • reine Ersatzbeschaffungen ohne Mehrwert
  • Maßnahmen ohne öffentlichen Nutzen
  • laufende Betriebskosten oder reguläre Vereinsarbeit
  • Umsatzsteuer, wenn Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
  • gebrauchte Gegenstände
  • Projekte mit Gesamtkosten über 1 Mio. €
  • Maßnahmen, die bereits über andere Programme für denselben Zweck gefördert werden
Grundlage ist die LEADER-Richtlinie des Landes NRW. Entscheidend ist zudem, dass das Projekt zur Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) passt und einen Mehrwert für die Region schafft. Die Richtlinie und weiteres dazu findest du in unserem Service-Bereich.

  1. Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement Wir prüfen gemeinsam, ob deine Idee zur Regionalen Entwicklungsstrategie passt und wie wir ggf. ein richtig gutes Projekt daraus machen können.
  2. Erstellung einer Projektskizze Darstellung von Ziel, Nutzen für die Region, Kostenrahmen und Zeitplan.
  3. Vorstellung im LAG-Vorstand Bei positivem Beschluss kann der Förderantrag vorbereitet werden.
  4. Formale Antragstellung bei der Bezirksregierung Erst nach vollständiger Prüfung und LAG-Beschluss.
Wichtig: Vor Bewilligung dürfen keine Aufträge vergeben oder Maßnahmen begonnen werden.

Eine Antragstellung für LEADER-Projekte ist grundsätzlich jederzeit möglich. Voraussetzung ist ein positiver Beschluss der LAG. Erst danach kann der formale Antrag bei der Bezirksregierung gestellt werden. Ausnahme: Für Kleinprojekte (Regionalbudget) gibt es jährliche Fristen und ein festgelegtes Auswahlverfahren. Wichtig: Mit dem Projekt darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

Der Bottom-up-Ansatz bedeutet, dass Entwicklungsimpulse aus der Region selbst kommen. Nicht „von oben“ vorgegeben, sondern von Bürger*innen, Vereinen, Kommunen und Unternehmen vor Ort entwickelt. In LEADER entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG) über Projekte. Damit gestalten regionale Akteure aktiv die Entwicklung ihrer Heimat mit.

Eine LAG (Lokale Aktionsgruppe) ist das Entscheidungsgremium einer LEADER-Region. In ihr arbeiten öffentliche und private Akteure zusammen. Unsere LAG entscheidet auf Grundlage der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES), welche Projekte Fördermittel erhalten. Im Service-Bereich findest du mehr Informationen zu unserer LAG.

Mit einem positiven LAG-Beschluss ist das Projekt förderwürdig, aber noch nicht bewilligt. Im nächsten Schritt erfolgt die formale Antragstellung bei der Bezirksregierung Münster. Erst nach Prüfung und Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheids darf mit dem Projekt begonnen werden. Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich nicht zulässig.

Kleinprojekte werden über das sogenannte Regionalbudget gefördert. Das Regionalbudget ist ein jährlich bereitgestelltes Förderbudget des Landes und Bundes für kleinere, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen in LEADER-Regionen. Sie werden auch mithilfe der Regionalen Entwicklungsstrategie in ihrer Wirkung für die Region bewertet. Merkmale von Kleinprojekten:
  • max. 15.000 € Gesamtkosten
  • bis zu 80 % Förderung
  • vereinfachtes Antragsverfahren
  • Umsetzung und Abrechnung innerhalb eines Kalenderjahres
  • jährlicher Projektaufruf mit fester Frist
LEADER-Projekte sind dagegen größere, strategische Vorhaben zur Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES).
  • bis zu 250.000 € Förderung
  • 40 % oder 70 % Förderquote (je nach Projektart)
  • formeller Antrag bei der Bezirksregierung
  • auch mehrjährige Projekte möglich
Kurz gesagt: Kleinprojekte sind kleiner, schneller und jährlich begrenzt – LEADER-Projekte sind umfangreicher, strategischer und langfristiger angelegt.

Die LAG Steinfurter Land lebt vom Engagement regionaler Akteure. Mitwirken können Vertreter*innen aus:
  • Kommunen
  • Vereinen und Initiativen
  • Wirtschaft
  • Sozial- und Bildungseinrichtungen
  • engagierte Bürgerinnen und Bürger
Bei Interesse wende dich gerne an das Regionalmanagement. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung der LAG.

Wir fördern nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet: Du gehst zunächst in Vorleistung, bezahlst die Rechnungen und erhältst anschließend – nach Prüfung – die bewilligte Förderung anteilig erstattet. Dein Eigenanteil kann bestehen aus:
  • Eigenmitteln (auch Kredite oder Darlehen)
  • Spenden
  • Mitteln aus bestimmten anderen Förderprogrammen (sofern kombinierbar)
  • öffentlichen Geldern (z. B. kommunale Mittel)
  • Schadensersatzzahlungen
Wichtig: Die Gesamtfinanzierung muss bei Antragstellung gesichert und nachgewiesen sein.

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung ländlicher Räume. Der Name steht für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“ – also die Verbindung von Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Förderhöhe hängt von mehreren Faktoren ab:
  • Art des Projekts (LEADER-Projekt oder Kleinprojekt)
  • Projektträger (z. B. Kommune, Verein, Gewerbe, privat)
  • Einordnung in die Regionale Entwicklungsstrategie
In der Regel liegt der Fördersatz bei 70 % der förderfähigen Kosten. Für gewerbliche Projekte gilt ein Fördersatz von 40%. Es können maximal 250.000€ als Zuschuss ausgezahlt werden. Bei den Kleinprojekten werden 80% der förderfähigen Kosten in maximaler Höhe von 15.000€ gefördert.

Kleinprojekte basieren auf der GAK-Richtlinie (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“). Bund und Länder stellen hierfür jährlich Mittel bereit. Das Regionalbudget ermöglicht LEADER-Regionen, kleinere Projekte mit vereinfachtem Verfahren und hoher Förderquote umzusetzen. Die Umsetzung erfolgt nach den jeweils gültigen Fördergrundsätzen des Landes NRW.
Deine Frage an uns!

Wir freuen uns auf deine Nachricht

Wenn du Fragen hast, eine Projektidee teilen möchtest oder einfach mehr über LEADER im Tecklenburger Land erfahren willst, schreib uns gern. Wir sind für dich da und unterstützen dich auf deinem Weg – schnell, offen und unkompliziert.







    * Pflichtfelder