Die LEADER-Region Tecklenburger Land startet den Förderaufruf 2026 für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Vereine, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen sind eingeladen, ihre Projektideen einzureichen und so aktiv zur Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen. Einen Überblick über alle Rahmenbedingungen bietet unser Informationsblatt zur Kleinprojekteförderung 2026.
Gefördert werden Kleinprojekte mit einem klaren Mehrwert für die Region, die zur Stärkung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum beitragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zu den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten .
Typische Beispiele sind:
Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders
Angebote im Bereich Bildung, Klimaschutz oder Digitalisierung
kleinere Infrastrukturmaßnahmen für Naherholung oder Begegnung
Projekte zur Verbesserung der Grundversorgung im ländlichen Raum
Nicht gefördert werden u. a. laufende Kosten, reine Instandhaltungsmaßnahmen oder rein vereinsinterne Anschaffungen.
Antragsberechtigt sind:
Vereine, Verbände und Initiativen
Privatpersonen und Personengesellschaften
Kommunen und andere juristische Personen
Unternehmen sind grundsätzlich ausgeschlossen, außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung oder gemeinnützige Organisationen.
Förderquote: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
Maximale Projektkosten: 15.000 €
Mindestförderung: 1.000 €
Eigenanteil: mindestens 20 %
Die Projekte müssen bis spätestens 30.11.2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.
Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:
Das Projekt findet im Fördergebiet der LEADER-Region Tecklenburger Land statt
(Hinweis: Der städtische Kernbereich von Ibbenbüren und Ibbenbüren-Laggenbeck sind ausgeschlossen)
Es besteht ein klarer öffentlicher Mehrwert
Das Projekt ist in der Regel öffentlich zugänglich und für alle nutzbar
Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen
Der Eigenanteil ist gesichert
Nur Projekte, die alle Mindestkriterien erfüllen, können in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.
Die eingereichten Projekte werden anhand festgelegter Kriterien bewertet. Dazu zählen unter anderem:
Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie Tecklenburger Land
Mehrwert für die Region
Beteiligung der Bevölkerung
Wirkung auf verschiedene Zielgruppen
Für eine Förderung müssen die Projekte eine Mindestpunktzahl erreichen.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 05.04.2026 per Mail an kleinprojekte-tl@projaegt.de eingereicht werden.
Einzureichen sind:
Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, die Kosten für das Kleinprojekt sparsam und wirtschaftlich zu halten. Dies bedeutet, dass für jede Kostenposition eine vergleichende Kostenrecherche (Kostenplausibilisierung) gemacht und von den recherchierten Kosten die sparsamsten und wirtschaftlichsten Angebote im Projektantrag angesetzt werden müssen. Für Projektträgerschaften, die juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen oder Personengesellschaften sind, gilt:
Für Projektträgerschaften des öffentlichen Rechts gelten die Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G).
Für den Projektantrag sind nicht alle recherchierten Angebote einzureichen, sondern nur die unter Punkt „Anlagen zum Antrag“ genannten. Dennoch sind alle Kostenrecherchen und Angebote zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Regionalmanagement behält sich vor, die vollständigen Angebote anzufordern und zu prüfen.
Alle Downloads für die Kleinprojekte findest du auch im Servicebereich unter dem Punkt Kleinprojekte.
Wir freuen uns auf Dein Projekt!
Unser Ansprechpartner für die Kleinprojekteförderung Thomas Rudde von der Projaegt GmbH unterstützt Dich gerne bei der Entwicklung und Prüfung Deiner Projektidee. Du erreichst ihn unter der E-Mail Adresse thomas.rudde(at)projaegt.de oder telefonisch unter +49 2561 917169-8.