Förderaufruf für 2026

Kleinprojekte im Tecklenburger Land

Die LEADER-Region Tecklenburger Land startet den Förderaufruf 2026 für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets. Vereine, Initiativen, Privatpersonen und Kommunen sind eingeladen, ihre Projektideen einzureichen und so aktiv zur Entwicklung des ländlichen Raums beizutragen. Einen Überblick über alle Rahmenbedingungen bietet unser Informationsblatt zur Kleinprojekteförderung 2026.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kleinprojekte mit einem klaren Mehrwert für die Region, die zur Stärkung des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum beitragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte einen Beitrag zu den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten .

Typische Beispiele sind:

  • Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Miteinanders

  • Angebote im Bereich Bildung, Klimaschutz oder Digitalisierung

  • kleinere Infrastrukturmaßnahmen für Naherholung oder Begegnung

  • Projekte zur Verbesserung der Grundversorgung im ländlichen Raum

Nicht gefördert werden u. a. laufende Kosten, reine Instandhaltungsmaßnahmen oder rein vereinsinterne Anschaffungen.

Förderkonditionen

  • Förderquote: bis zu 80 % der förderfähigen Kosten

  • Maximale Projektkosten: 15.000 €

  • Mindestförderung: 1.000 €

  • Eigenanteil: mindestens 20 %

Die Projekte müssen bis spätestens 30.11.2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet sein.

Wichtige Voraussetzungen

Für eine Förderung müssen insbesondere folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Projekt findet im Fördergebiet der LEADER-Region Tecklenburger Land statt
    (Hinweis: Der städtische Kernbereich von Ibbenbüren und Ibbenbüren-Laggenbeck sind ausgeschlossen)

  • Das Projekt hat einen Bezug zur Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Tecklenburger Land.
  • Es besteht ein klarer öffentlicher Mehrwert

  • Das Projekt ist in der Regel öffentlich zugänglich und für alle nutzbar

  • Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen

  • Der Eigenanteil ist gesichert

Nur Projekte, die alle Mindestkriterien erfüllen, können in das Auswahlverfahren aufgenommen werden.

Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden anhand festgelegter Kriterien bewertet. Dazu zählen unter anderem:

Für eine Förderung müssen die Projekte eine Mindestpunktzahl erreichen.

Frist zur Antragstellung und Anlagen zur Antragsstellung

Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 05.04.2026 per Mail an kleinprojekte-tl@projaegt.de eingereicht werden.

Einzureichen sind:

  • Antragsformular KP 2026 (unterschrieben als PDF und zusätzlich als Word-Datei)
  • Kostenangebote / Preisrecherchen (bitte hier auch die Wichtigen Hinweise zur Kostenermittlung aus dem Informationsblatt beachten)
  • je Kostenposition ab 1.000 €: Das sparsamste und wirtschaftlichste Angebot
    je Kostenposition ab 10.000 €: Die beiden sparsamsten und wirtschaftlichsten Angebote
  • Unterzeichnete Datenschutzerklärung
  • Nachweis über die zeichnungsbefugte Person, z.B. Auszug aus Vereinsregister (sofern relevant)
  • Vollmacht zur Übertragung der Zeichnungsbefugnis auf andere Person(en) (sofern relevant)
  • Bei Baumaßnahmen: Baurechtliche Genehmigung oder zumindest zunächst ein positiver Vorbescheid (hier gibt es eine Vorlage für einen Gestattungs-Nutzungsvertrag_Gegenstände und eine Vorlage_für einen Gestattungs-Nutzungsvertrag für_Flächen)
  • Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme (sofern relevant)
  • Fotos (sofern für Erläuterung und Verständnis des Kleinprojektes hilfreich)

Wichtige Hinweise zur Kostenermittlung

Die Projektträgerschaft ist verpflichtet, die Kosten für das Kleinprojekt sparsam und wirtschaftlich zu halten. Dies bedeutet, dass für jede Kostenposition eine vergleichende Kostenrecherche (Kostenplausibilisierung) gemacht und von den recherchierten Kosten die sparsamsten und wirtschaftlichsten Angebote im Projektantrag angesetzt werden müssen. Für Projektträgerschaften, die juristische Personen des Privatrechts, natürliche Personen oder Personengesellschaften sind, gilt:

  • Für Kostenpositionen ab 5.000 € netto müssen 3 formelle Angebote einholt werden
  • Für Kostenpositionen bis 5.000 € netto müssen 3 Vergleichsangebote eingeholt werden, wobei sowohl auf formelle Angebote als auch auf allgemein zugängliche Angebote zurückgegriffen werden kann:
    • Formelle Angebote
    • formlose Preisabfragen in schriftlicher Form (z.B. per Email)
    • aktuelle Preislisten von Herstellenden/Anbietenden
    • dokumentierte Angebotspreise aus Print- und Onlinemedien (z.B. datierte Screenshots)
    • vergleichbare Unterlagen, soweit aus ihnen die wesentlichen Produkt- und Leistungsmerkmale, der Anbietende, der Preis sowie die zeitliche Aktualität (nicht älter als 3 Jahre) ersichtlich sind.

Für Projektträgerschaften des öffentlichen Rechts gelten die Vorgaben der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G).
Für den Projektantrag sind nicht alle recherchierten Angebote einzureichen, sondern nur die unter Punkt „Anlagen zum Antrag“ genannten. Dennoch sind alle Kostenrecherchen und Angebote zu dokumentieren und aufzubewahren. Das Regionalmanagement behält sich vor, die vollständigen Angebote anzufordern und zu prüfen.

Downloads

Alle Downloads für die Kleinprojekte findest du auch im Servicebereich unter dem Punkt Kleinprojekte.

Wir freuen uns auf Dein Projekt!

Beratung und Unterstützung

Unser Ansprechpartner für die Kleinprojekteförderung Thomas Rudde von der Projaegt GmbH unterstützt Dich gerne bei der Entwicklung und Prüfung Deiner Projektidee. Du erreichst ihn unter der E-Mail Adresse thomas.rudde(at)projaegt.de oder telefonisch unter +49 2561 917169-8.